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20.02.2025

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: Temuulen Boldbaatar - Schadensersatz

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid über Schadensersatz nach § 5 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz der Behörde:

Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Bescheides: 04.02.2025
Aktenzeichen: 51/4 2000/016360
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Tserendulam Nyamkhorol
Cölpiner Straße 24
17034 Neubrandenburg

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des/der oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Raum UG 08 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Regionalstandort
Neubrandenburg, An der Hochstraße 1
Unterhaltsangelegenheiten/ Beurkundung/ Vormundschaft

eingesehen werden.