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13.02.2025

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: an Herrn Denny Hanack

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzdes Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 1.September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde:                          Waffenbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum des Bescheides:         10.02.2025

Aktenzeichen:                         IV-32-3210b

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr

Denny Hanack

Katharinenstraße 53

17033 Neubrandenburg

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum 3.10 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Waffenbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.