Seiteninhalt
01.02.2024

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier an: Frau Susanne Giese

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass die Mitteilung über die Gewährung einer Unterhaltsleistung gemäß § 7 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz der Behörde: Jugendamt
Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum der Rechtswahrungsanzeige: 03.01.2024

Aktenzeichen: 51/4 2340/012528

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Frau
Susanne Giese
Maxim-Gorki-Ring 19
17235 Neustrelitz

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden,nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einemTermin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Haus E / Raum UG 08 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Sozialamt
Sachgebiet 50.3 Sozialhilfe
An der Hochstr. 1
Frau Goosmann
17036 Neubrandenburg

eingesehen werden.