Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid über Schadensersatz nach § 5 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz der Behörde:
Jugendamt Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Bescheides: 10.07.2024
Aktenzeichen: 51/4 2210/015957
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Herr Gerhard Struck
Bahhofstr. 24
17139 Malchin
öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des/der oben Genannten unbekannt ist.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Raum Haus E UG 16 beim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Regionalstandort
Neubrandenburg, An der Hochstraße 1
Unterhaltsangelegenheiten/ Beurkundung/ Vormundschaft
eingesehen werden.