Seiteninhalt
05.02.2025

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: an Herrn Rene Scheffler

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde: Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Bescheides: 05.11.2024
Aktenzeichen: IV/32/5 FS NB Mei

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr
Rene Scheffler
Chemnitzer Straße 33
17039 Blankenhof

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Fahrerlaubnisbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.