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06.02.2025

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: an Herrn Stefan Wolfgang Mayerhoff

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzdes Landes Mecklenburg-Vorpommern(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 6. Mai 2020 (GVOBI. M-V 2020, 410) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass die Verfügung

der Behörde: Allgemeines Ordnungsrecht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum der Verfügung: 04.02.2025
Aktenzeichen: IV-3215-Hw0224

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr
Stefan Wolfgang Mayerhoff
Malchiner Straße 1
17192 Waren (Müritz)

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten Betroffenen unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum 3.19 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Allgemeines Ordnungsrecht
Große Krauthöfer Str. 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.