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18.06.2024

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung/hier: an Frau Anne Straka; AZ 51/4 2100/014586

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01.
September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10
Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid über Schadensersatz nach § 5 Abs. 1

Unterhaltsvorschussgesetz der Behörde:

Jugendamt Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum des Bescheides: 30.05.2024

Aktenzeichen: 51/4 2100/014586

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Frau
Anne Straka
Hohe Str. 23
17207 Röbel/ Müritz

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des/der oben Genannten unbekannt ist.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem
Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum UG 0.15 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Regionalstandort
Neubrandenburg, An der Hochstraße 1
Unterhaltsangelegenheiten/ Beurkundung/ Vormundschaft

eingesehen werden.