Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:
Grundbuch von: Neustrelitz, Blatt 9297 (ehemals Blatt 3098)
Miteigentümer: Babara Johnson und Otto Heine
Gesetzliche Vertreter: Stadt Neustrelitz.
Die Bestallungsurkunde vom 27. Juni 2001 wird für kraftlos erklärt.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Der Bescheid über die Abberufung der Stadt Neustrelitz als gesetzlicher Vertreter vom 4. Oktober 2022 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Abberufung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin