Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntgabe der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG
Mit Bescheid vom 25. Januar 2023 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Miteigentümerin des Grundstücks
Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 17 und 16 und 17
Flurstück: 428 und 32 und 44
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 53 und 147
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 25. Januar 2023 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden
Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin