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08.02.2023

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntgabe der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Siedenbollentin, Blatt 53 und 147

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntgabe der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG

Mit Bescheid vom 25. Januar 2023 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Miteigentümerin des Grundstücks

Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 17 und 16 und 17
Flurstück: 428 und 32 und 44
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 53 und 147

auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.

Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 25. Januar 2023 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden
Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin