Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Mit Bescheid vom 27. August 2003 i. V. m. Bescheid vom 9. Mai 2023 wurde die Stadt Altentreptow zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung: Altentreptow
Flur: 3
Flurstück: 416
Grundbuch von: Altentreptow, Blatt 692
Eigentümer: Mathilde Tauer, geb. Rudolph, Therese Erdmann, geb. Rudolph, Karl Rudolph und Helene Schmatella
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 12. Mai 2025 wurde das mit der UVZ.-Nr.: L-197/2024 vom Notar Marcel Lehmann, geschäftsansässig in 17033 Neubrandenburg, Gartenstraße 1 beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1850 BGB genehmigt. Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. aufgeführten Liegenschaft.
Die erteilte Genehmigung vom 12. Mai 2025 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG
M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin