Mit Bescheid vom 19. Mai 2016 wurde die Stadt Woldegk zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung: Rehberg
Flur: 5 (ehemals 1)
Flurstück: 57 (ehemals 68)
Grundbuch von: Woldegk, Blatt 20257 (ehemals Blatt 7)
Eigentümer: Karl Eve
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit dem Bescheid vom 28. März 2017 wurde die bestehende Bestellung der Stadt Woldegk als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Karl Eve bzw. dessen Rechtsnachfolger zum Zwecke der Veräußerung mit anschließender Bebauung erweitert.
Mit Bescheid vom 8. November 2022 wurde das mit der UR.-Nr.: G 427/2022 der Notarin Dr. Bettina Gillian in 17235 Neustrelitz, Strelitzer Straße 42 beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. aufgeführten Liegenschaft.
Die erteilte Genehmigung vom 8. November 2022 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin