Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäfts
Mit Bescheid vom 14. März 2022 wurde die Peenestadt Neukalen zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Eigentümerin, Frau Helene Beu, geb. Druse zum Zwecke der Veräußerung zwecks Aufbau eines neuen Firmensitzes für die Liegenschaften
Gemarkung: Neukalen
Flur: 1
Flurstücke: 45 und 44
Grundbuch von: Neukalen, Blatt 620 und 621
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 30. Januar 2024 wurde das mit der UR.-Nr. UVZ-Nr. 821/2023 vom Notar Herrn Michael Preuß, geschäftsansässig in 17139 Malchin, Bahnhofstraße 12 beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1850 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. aufgeführten Liegenschaften.
Die erteilte Genehmigung vom 30. Januar 2024 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin