Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzdes Landes Mecklenburg-Vorpommern(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 1. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid
der Behörde: Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Bescheides: 15.11.2022
Aktenzeichen: 32/2/2-UKR-86841
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Herr Artur Lobur
Einsteinstraße 13
17036 Neubrandenburg
öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Raum 1.49 beim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ausländerbehörde
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
eingesehen werden.