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Gemäß § 58 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Art. 1 WasserverbandsänderungsG vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) erfolgt die 1. Änderung der Änderungssatzung des Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ vom 01.01.2020.
Die Satzung zur Änderungssatzungssatzung vom 01.01.2020 wurde von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 15.03.2023 beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.