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Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 11.01.2019 wird durch die erste Änderung der Bekanntmachung vom 15.01.2019 ersetzt.
Es wurde folgender Absatz unter Punkt 3.3 Nr. 2 geändert:
Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. (§ 15 Abs. 4 LKWG M-V)