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16.01.2019

1. Änderung der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 11.01.2019

Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 11.01.2019 wird durch die erste Änderung der Bekanntmachung vom 15.01.2019 ersetzt.
Es wurde folgender Absatz unter Punkt 3.3 Nr. 2 geändert:

Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. (§ 15 Abs. 4 LKWG M-V)

Wahlbekanntmachung