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1. Änderung der Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „IKT-Ost AöR“ (Informations- und Kommunikationstechnologien Ost) vom 19. März 2019
Aufgrund der §§ 167b Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 Satz 2, 70 Absatz 5 der Kommunalerfas-sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und § 1 Absatz 3 Satz 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens sowie § 6 Ab-satz 3 Nummer 6 der Unternehmenssatzung wird durch Beschluss des Verwaltungsrates der IKT-Ost AöR vom 30. April 2021 und nach Zustimmung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 22. März 2021, des Kreistages des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 15. März 2021 und der Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg vom 18. März 2021 die Unternehmenssatzung in der Fassung vom 19. März 2019 wie folgt geändert:
siehe auch:
Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen »IKT-Ost AöR«