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14.11.2022

1. Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr 2022

Mit Erlass der 1. Änderung bzgl. der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 07. November 2022 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2022 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 19.432.300 € anteilig mit 12.592.400 genehmigt.

1. ÄnderungRechtsaufsichtliche Entscheidung (PDF)

Die Bekanntmachung ist gem. § 19 Abs. 3 der Hauptsatzung mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung im Internet verfügbar ist.

gez. Axel Chudy
Amtsleiter für Finanzen des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte