Gemäß § 108 Abs. 1 Ziffer 1 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz- VwVfG M-V) in der z. Zt. geltenden Fassung wird in der tierschutzrechtlichen Angelegenheit von Herrn Hartmut Vaillant die öffentliche Zustellung des 1. Kostenfestsetzungs- und Leistungsbescheides v. 02.10.2020 des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit dem Aktenzeichen 39.3.4.161-2020 angeordnet, da sich der Vorgenannte lt. vorliegender Behördenauskunft „nach unbekannt abgemeldet“ hat.
Der Kostenbescheid vom 02.10.2020 liegt zur Einsichtnahme im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Gartenstraße 17 in 17033 Neubrandenburg (Zimmer 3.06) bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Ordnungsverfügung Rechtsmittel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden kann. Weitere Einzelheiten können der Ordnungsverfügung entnommen werden. Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist