17.07.2015
1. Verordnung über die Änderung des Beschlusses zur Unterschutzstellung von Naturdenkmalen des Kreises Waren
Aufgrund des § 28 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) in Verbindung mit den §§ 6, 14, 15 und 22 des Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Januar 2015 (GVOBl. M-V S. 30,36) verordnet der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
Artikel 1
„Änderung des Grenzverlaufs“
1. Auf der Grundlage des § 11 der Ersten Durchführungsverordnung vom 14. Mai 1970 zum Landeskulturgesetz (GBl. II Nr. 46 S. 331) sind mit Beschluss Nr. 130-21/73 des Rates des Kreises Waren vom 18.10.1973 acht, namentlich nicht näher bezeichneten Flächennaturdenkmale (FND), unter Schutz gestellt worden. Das FND „Bachlauf der Ostpeene zum Torgelower See“ ist in das damalige Register für Naturdenkmale des Kreises Waren unter der Nummer 132 aufgelistet und wird für den auf den beiliegenden Abgrenzungskarten dargestellten Teilbereich in seinen Grenzen neu gefasst.
Der Unterschutzstellungsbeschluss Nr. 130-21/73 wird für die Flurstücke 5/2, 6, 8 und 16/10 der Flur 3 Gemarkung Schloen vollständig, und für die Flurstücke 4/1, 5/1 und 16/9 der Flur 3 Gemarkung Schloen teilweise aufgehoben.
2. Die örtliche Lage und die maßgebliche Grenze des von der Veränderung betroffenen Teilbereiches des FND ist mittels Schraffur dargestellt und ergibt sich aus den zu dieser Verordnung gehörenden, auf der Grundlage von digitalen Flurkarten erstellten, Abgrenzungskarten im Maßstab 1:2500. Die Abgrenzungskarten sind Bestandteil dieser Verordnung und werden durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Platanenstr. 43, 17033 Neubrandenburg archivmäßig verwahrt. Weitere Ausfertigungen sind beim Amt Seenlandschaft Waren Friedensstraße 11 17192 Waren niedergelegt. Die Karten können bei diesen Behörden während der Dienststunden eingesehen werden.
Artikel 2
„öffentliche Bekanntmachung“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Neubrandenburg 17.06.2015
Heiko Kärger
Der Landrat
als untere Naturschutzbehörde
Anlagen: Flächennaturdenkmal Bestand Flächennaturdenkmal neu