Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 30. Juli 2011 (GVOBl. N-V 2011, S. 777) und des § 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2014 (GVOBl. M-V S. 644) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 05. Oktober 2015 folgende Satzung erlassen: