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Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit der Genehmigungsverfügung vom 05.11.2019 nachstehende in der Verbandsversammlung vom 29.10.2019 beschlossene Satzungsänderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ am 18.11.2019, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.Februar 1991 (BGBl. I S. 405) in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmigt.
2. Satzungsänderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Müritz« vom 29.10.2019, genehmigt am 18.11.2019.
(Anlage zur 2. Änderung Satzung WBV Müritz, Veranlagungsregel)