Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
1. Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ gemäß § 58 Absatz 2 Wasserverbandsgesetz
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit der Genehmigungsverfügung vom 14.12.2018 nachstehende in der Verbandsversammlung vom 06.12.2018 beschlossene 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ vom 12. November 2015, genehmigt am 19.11.2015,
gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.Februar 1991 (BGBl. I S. 405) in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung
2.