Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 25.11.2015 wurde die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“, welche durch die Verbandsversammlung am 24.11.2015 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 04. Dezember 2015, – Az.: 151202-15-2015-1 gemäß § 58 Abs.2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als Aufsichtsbehörde genehmigt. Gemäß § 58 Abs.2 S.2 WVG wird die nachstehende Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.