Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Bekanntgabe
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit der Genehmigungsverfügung vom 13.11.2024 nachstehende in der Verbandsversammlung vom 29.10.2024 beschlossene 3. Satzungsänderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ am 18.11.2024, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.Februar 1991 (BGBl. I S. 405) in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmigt und macht sie hiermit öffentlich bekannt.
3. Änderungssatzung
vom 29.10.2024, genehmigt am 18.11.2024
siehe auch: