Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Öffentliche Bekanntmachung vom 29.04.2015, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 07.12.2015 und ihrer aufsichtsbehördlichen Genehmigung
Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 21.03.2022 wurde die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“, welche durch die Verbandsversammlung am 17.03.2022 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 23. März 2022, - Az.: 151202-15-2022-1 gemäß § 58 Abs.2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als Aufsichtsbehörde genehmigt.
Gemäß § 58 Abs.2 S.2 WVG wird die Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
(mit Unterschrift)