Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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3. Verordnung über die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Trebeltal“ Landkreis Demmin vom 29. September 1995
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit den §§ 6, 14 Abs. 4, 15 und 22 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66), jeweils in der geltenden Fassung verordnet der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte: