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20.01.2026

4. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“

Aufsichtsbehördliche Genehmigung und öffentliche Bekanntgabe

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit der Genehmigungsverfügung vom 17.12.2025 nachstehende in der Verbandsversammlung vom 09.12.2025 beschlossene 4. Satzungsänderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ am 18.12.2025, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.Februar 1991 (BGBl. I S. 405) in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmigt und macht sie hiermit öffentlich bekannt.

4. Satzungsänderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Müritz« (§ 11 Sitzungen des Vorstandes) vom 09.12.2025, genehmigt am 18.12.2025.