Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Genehmigungsverfügung
Gemäß des § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmige und veröffentliche ich als Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ die
dieses Verbandes vom 12.11.2015.
Die Satzungsänderung wurde von der Verbandsversammlung am 28.11.2024 beschlossen. Sie dient der Anpassung des § 23 der Satzung an den geänderten ALKIS-Nutzungsarten-katalog und tritt am 01.01.2025 in Kraft.
gez.
Heiko Kärger
Landrat