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07.01.2025

4. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Untere Tollense / Mittlere Peene«

Genehmigungsverfügung

Gemäß des § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmige und veröffentliche ich als Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ die

4. Änderung der Satzung

dieses Verbandes vom 12.11.2015.

Die Satzungsänderung wurde von der Verbandsversammlung am 28.11.2024 beschlossen. Sie dient der Anpassung des § 23 der Satzung an den geänderten ALKIS-Nutzungsarten-katalog und tritt am 01.01.2025 in Kraft.


gez.
Heiko Kärger
Landrat