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19.12.2025

5. Änderung der Vergaberichtlinie für die Sportförderung innerhalb des LK

Die Vergaberichtlinie für die Sportförderung innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in der derzeit geltenden Fassung der 4. Änderung vom 3. Juli 2023 (Beschluss Nr. KT/20230703/Ö25) wird wie folgt geändert:

  1. Der erste Anstrich der Ziffer 3.1 (Festbetragszuwendungen) der o. g. Richtlinie wird wie folgt geändert:

 

„… 3.1. Festbetragszuwendungen

-          Zuschüsse für Personalkosten (Vereinsberater/-innen und Vereinssportlehrer/-innen) der Geschäftsstelle des KSB MSE: 750 EUR/Monat bis zu 1.500,00 EUR/Monat für einen Vollzeitbeschäftigten. Für Teilzeitbeschäftigte wird entsprechend anteilig bezuschusst. Grundlage ist ein Antrag gemäß den Vorschriften des LSB M-V. …“


Neubrandenburg, den 18.12.2025

-Siegel-

gez.

Thomas Müller
Landrat


5. Änderung der Vergaberichtlinie für die Sportförderung innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte