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18.12.2018

Abberufung der Gemeinde Siedenbrünzow als gesetzlicher Vertreter gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Siedenbrünzow, ehemals 276

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Grundbuch von: Siedenbrünzow, ehemals 276
Eigentümer: ehemals Liepert
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Siedenbrünzow

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters vom 18. Dezember 2018 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Abberufung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin