03.01.2014
Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Gemarkung Burow
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:
Gemarkung: Burow
Flur: 1
Flurstück: 95/1
Grundbuch von: Burow, Blatt 423 (ehemals Blatt 214)
Eigentümer: Leo Grunau
Gesetzlicher Vertreter: Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Bochmann
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei den Regionalstandorten eingelegt werden.
Im Auftrag
Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor