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03.01.2014

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Gemarkung Siedenbollentin

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 17 und 19 (ehemals 2, 6 und 8)
Flurstück: 67 und 16 (ehemals 50, 19 und 4)
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 52
Eigentümer: Wilhelmine Schufmann, geb. Giermann und Wilhelm Schufmann
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Siedenbollentin

Gleichzeitig erfolgt die Kraftloserklärung der Bestallungsurkunde vom 23. März 1998.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei den Regionalstandorten eingelegt werden.

Im Auftrag

Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor