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20.03.2026

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Altentreptow, ehemals Blatt 692

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Grundbuch von:                       Altentreptow, ehemals Blatt 692

Gemarkung:                                                 Altentreptow

Flur:                                                                       3

Flurstück:                     416.

Der Bescheid über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters vom 16. März 2026 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

                 -Siegel-

gez. Kathrin Schmidt

Amtsleiterin