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13.11.2013

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters hier Gemarkung: Golm Flur 6

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Golm
Flur: 6 (ehemals 3)
Flurstück: 9 (ehemals 66)
Grundbuch von: Groß Miltzow, Blatt 789
Eigentümerin: Else Seegert geb. Stendel
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Groß Miltzow

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

 

Kai Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor