Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erlässt folgende Allgemeinverfügung:
Alle Besitzer von Bienenvölkern mit Standort im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte haben ihre Bienenvölker nach Trachtende gegen die Varroose zu behandeln.
Die Behandlung sollte neben einer Sommerbehandlung auch aus einer Winterbehandlung bestehen, soweit ein entsprechender Milbenbefall vorhanden ist.
Jungvölker (Ableger), die nicht der Honiggewinnung dienen, können bereits vor Trachtende behandelt werden.
Zur Behandlung können alle für die Bekämpfung der Varroose zugelassenen Arzneimittel verwendet sowie biotechnische Maßnahmen durchgeführt werden. Die Anwendung der Arzneimittel hat strikt nach den Anweisungen der Hersteller zu erfolgen.
Bienenvölker, die in Versuche zur Resistenzzucht gegen die Varroose eingebunden sind (Varroaresistenzzuchtprogramm), können auf Antrag von der Pflicht zur Behandlung ausgenommen werden.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise:
Nach § 37 Satz 1 Nummer 2 des Tiergesundheitsgesetzes hat die Anfechtung einer Anordnung von Maßnahmen diagnostischer Art, einer Impfung oder Heilbehandlung keine aufschiebende Wirkung. Die Allgemeinverfügung ist daher sofort vollziehbar, ohne dass es hierfür einer gesonderten Anordnung bedarf.
Die Durchführung der angeordneten Maßnahme wird durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) überwacht.
Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung kann nach § 88 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Der vollständige Wortlaut der Verfügung einschließlich Rechtsbehelf und Begründung kann während der Dienstzeiten im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt an den Standorten Neubrandenburg und Waren eingesehen werden.
Dr. M. Walter
Sachgebietsleiterin
Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz