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20.09.2017

Allgemeinverfügung zur Einziehung eines Weges / hier: Gemarkung Bresewitz

Einziehung gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfg M-V

Entsprechend § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) wird durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Stadt Friedland, Ortsteil Bresewitz die öffentliche Straße „Alte Ziegelei“ eingezogen.

Die einzuziehende Straße mit einer Länge von circa 128 Metern verläuft über das Flurstück 22 aus der Flur 6 der Gemarkung Bresewitz und ist im Lageplan (Anlage) blau gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung der vorgenannten Straße verliert diese den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.

i. V. Thomas Müller
Dezernent
 
Heiko Kärger
Landrat