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1. Änderung der Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Feststellung eines Sperrbezirkes zum Schutz gegen die Amerikanischen Faulbrut der Bienen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 09.04.2024
Am 08.04.2024 wurde auf einem Bienenstand in Ludorfer Mühle der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Im Rahmen epidemiologischer Ermittlungen wurden außerdem Ausbrüche in 17209 Melz OT Karbow (Feststellung am 31.05.2024) und 17207 Südmüritz OT Vipperow (Feststellung am 08.05.2024) amtlich festgestellt.
Zur Verhinderung der Weiterverbreitung dieser Seuche wird aufgrund von § 24 Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in Verbindung mit §§ 1a, 8, 10 und 11 der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) die am 09.04.2024 erlassene Allgemeinverfügung wie folgt geändert: