Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Der Landrat als untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt, dass mit sofortiger Wirkung gemäß § 136 Abs. 2 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) vom 30. November 1992 (GVOB1. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOB1. M-V S. 759, 765), die Trinkwasserschutzgebiete nachfolgender Wasserfassungen aufgehoben sind:
Die mit Beschluss des Kreistages Waren Nr. 62-11/86 vom 26. März 1986 festgesetzten Trinkwasserschutzzonen
Klocksin
Levenstorf
Lupendorf
Mallin
Varchentin
Die mit Beschluss des Kreistages Malchin Nr. 47-12/81 vom 12. März 1981 festgesetzten Trinkwasserschutzzonen
Schwinkendorf
Faulenrost
Sülten
Landrat
Heiko Kärger