Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Der Landrat als untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt, dass mit sofortiger Wirkung gemäß § 136 Abs. 2 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) vom 30. November 1992 (GVOB1. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOB1. M-V S. 759, 765), die mit Beschluss des Kreistages Malchin Nr. 47-12/81 vom 12. März 1981 festgesetzten Trinkwasserschutzzone Demzin aufgehoben ist.
i. V.
Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrats und Dezernentin
Heiko Kärger
Landrat