Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Der Landrat als untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt, dass mit sofortiger Wirkung gemäß § 136 Abs. 2 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) vom 30. November 1992 (GVOB1. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOB1. M-V S. 759, 765), die mit Beschluss des Kreistages Neustrelitz Nr.: 20/2/89 vom 06. September 1989 festgesetzten
Trinkwasserschutzzone, Drewin
aufgehoben ist.
i. V. Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrats und Dezernentin