Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Stadtwerke Waren GmbH hat einen Antrag auf Veränderung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck) auf Grundlage des § 51 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) gestellt.
Vor der endgültigen Entscheidung zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist gemäß § 122 Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 66 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) durchzuführen, in dem das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gemäß
§ 107 Abs.4 LWaG die Anhörungsbehörde ist.
Die Auslegung der Antragsunterlagen beginnt am 13.09.2021 und endet mit Ablauf des 13.10.2021
Die Antragsunterlagen werden zur Einsichtnahme ausgelegt im:
Amt Seenlandschaft Waren
Warendorfer Straße 4
17192 Waren (Müritz)
Montag. 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Stadt Waren (Müritz)
Der Bürgermeister
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:0 Uhr
Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120, Zimmer 411
17033 Neubrandenburg
Montag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag 08:30 – 11:30 Uhr
Die Unterlagen können im Internet unter der Adresse www.stalu-mv.de/ms eingesehen werden.
Das Hydrogeologische Gutachten wird in Papierform nur im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter der o.g. Adresse ausgelegt.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden können, kann während der Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen nehmen und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich gegen das Vorhaben bei den vorgenannten Behörden mit dem Betreff „Festsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck)“ und Angabe der jeweiligen Wasserfassung Einwendungen erheben.
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn Sie im Rahmen eines vorherigen Anhörungsverfahrens für die o.g. Wasserschutzgebiete bereits erhoben wurden.
Bodo Heise
Abteilungsleiter