Seiteninhalt
23.01.2025

Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: in Mirow, Flur 24

Mit Bescheid vom 7. November 2024 wurde die Stadt Mirow zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks

Gemarkung: Mirow
Flur: 24
Flurstück: 300/2
Grundbuch von: Mirow, Blatt 311
Eigentümer: Karl Mannkopf

auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.

Mit Bescheid vom 20. Januar 2025 wurde der Bauerlaubnisvertrag zwischen dem gesetzlichen Vertreter nach Herrn Karl Mannkopf, der Stadt Mirow und dem Straßenbauamt Neustrelitz gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1850 BGB genehmigt.

Die erteilte Genehmigung vom 20. Januar 2025 kann im Raum 3.095 vom Rechts- und Kommunalaufsichtsamt zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Genehmigung des o. g. Bauerlaubnisvertrages zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.


Im Auftrag

gez. Kathrin Schmidt

Amtsleiterin