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Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Rostock als Aufsichtsbehörde vom 10.05.2016
I. Genehmigung
Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 29.04.2016 wurde die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ vom 26.01.2015, welche durch die Verbandsversammlung am 26.04.2016 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 03.05.2016, Az.: 151103_72127_16 gemäß § 58 Abs.2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405) zuletzt geändert am 15.05.2002 (BGBl. S. 1578), durch den Landrat des Landkreises Rostock als Aufsichtsbehörde genehmigt.
Gemäß § 58 Abs.2 S.2 WVG wird die nachstehende Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.