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Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 17.12.2015 wurde die Neufassung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Teterower Peene“, welche durch die Verbandsversammlung am 16.12.2015 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 17.12.2015, Az.: 151103_139_15 gemäß § 58 Abs.2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405) zuletzt geändert am 15.05.2002 (BGBl. S. 1578), durch den Landrat des Landkreises Rostock als Aufsichtsbehörde genehmigt.