Seiteninhalt
10.03.2026

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herr Soufiane Bouhadda

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzdes Landes Mecklenburg-Vorpommern(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 1.September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde:                          Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Bescheides:      26.02.2026
Aktenzeichen:                        32/2/1-sd-74234

Name und letzte bekannte Adresse der Adressaten:

Herr
Soufiane Bouhadda
Kirschenallee 26
17033 Neubrandenburg

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum 1.02 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ausländerbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.