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14.03.2025

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier an: Frau Laila Haberland

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 1.September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde: Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum: 30.01.2025

Aktenzeichen: 32/5 FS-MG

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Frau
Laila Haberland
Am Markt 6
17219 Möllenhagen

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort der oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Fahrerlaubnisbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.