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10.12.2015

Öffentlichkeitsbeteiligung über den Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Naturschutzbehörde

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, die Vogelschutzgebietslandesverordnung vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 462), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. M-V S. 230) geändert worden ist, zu ändern. So sollen die mit den Beschlüssen der Landesregierung vom 25. Mai 2004 und 25. September 2007 festgelegten und an die EU-Kommission gemeldeten FFH-Gebiete (Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung) nach nationalem Recht unter Schutz gestellt werden. Die Vogelschutzgebietslandesverordnung wird derart ergänzt, dass die bereits unter Schutz stehenden Europäischen Vogelschutzgebiete mit den Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung in einer Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung zusammengeführt werden.

Gemäß § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Satz 6 des Naturschutzausführungs-gesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66), das zuletzt durch Artikel 4 des Geset-zes vom 15. Januar 2015 (GVOBl. M-V S. 30, 36) geändert worden ist, ist der Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung mit den dazu gehörenden Karten für die Dauer eines Monats bei den Nationalparkämtern, Biosphärenreservatsämtern, Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sowie Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden öffentlich auszulegen.

1. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 22. Dezember 2015 bis einschließlich 25. Januar 2016

im:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Waren
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten:

Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

in: Zimmer 4.68 und 4.70.

2. Der Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebiets-landesverordnung ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter www.lu.mv-regierung.de / „Ministerium im Blick“ einsehbar.

3. Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Schriftliche Stellungnahmen können auch direkt an das

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

gerichtet werden. Für E-Mails steht die Adresse Natura2000LVO@lu.mv-regierung.de  zur Verfügung.


Waren, den 10. Dezember 2015

gez. i. V.
Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrats und Dezernentin

Heiko Kärger
Landrat