Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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2. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „IKT-Ost AöR“ (Informations- und Kommunikationstechnologien Ost) vom 20.12.2024
Aufgrund der §§ 167b Absatz 2 und 4 Satz 2, 70 Absatz 5 der Kommunalerfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) sowie der letzten berücksichtigten Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351) und § 1 Absatz 3 Satz 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens sowie § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 der Unternehmenssatzung vom 19.03.2019, die durch die Satzung vom 17.06.2021 geändert wurde, wird durch Beschluss des Verwaltungsrates der IKT-Ost AöR vom 03.12.2024 und nach Zustimmung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 02.12.2024, des Kreistages des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 02.12.2024 und der Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg vom 19.12.2024 die Unternehmenssatzung wie folgt geändert:
siehe auch: Satzung und 1. Änderungssatzung