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Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des § 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 539, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2017 (GVOBl. M-V S. 66) wird nach Beschlussfassung des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte am 25. Juni 2018 folgende Satzung erlassen: