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20.12.2024

3. Änderungssatzung und der 3. Änderungssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Teterower Peene“ 

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung zur 3. Änderungssatzung und der 3. Änderungssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Teterower Peene“ Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Rostock als Aufsichtsbehörde vom 18.12.2024


I. Genehmigung

Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 11.12.2024 wurde die 3. Änderung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Teterower Peene“ vom 17.12.2015, zuletzt geändert mit Satzung vom 17.12.2020, welche durch die Verbandsversammlung am 09.12.2024 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 17.12.2024, Az.: 30.2-11.70.01-60-6, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002 (BGBl. S. 1578), durch den Landrat des Landkreises Rostock als Aufsichtsbehörde genehmigt.
Gemäß § 58 Absatz 2 Satz 2 WVG wird die nachstehende Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II.


3. Änderung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes
„Teterower Peene“ vom 17.12.2015, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 17.12.2020 

Auf der Grundlage des § 58 Wasserverbandsgesetz (WVG vom 12. Februar 1991, BGBl. S. 405, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002, BGBi. Teil I S. 1578), wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 13.11.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Änderungssatzung des WBV „Teterower Peene“ vom 17.12.2015, zuletzt geändert am 17.12.2020, erlassen:


Artikel 1 Änderung zur Verbandssatzung

Die Satzung des WBV „Teterower Peene“ vom 17.12.2015, zuletzt geändert am 17.12.2020, wird wie folgt geändert:

  1. Anlage 1 zu § 19 der Satzung des Wasser- und Bodenverbands „Teterower Peene“:Die Veranlagungsregel Teil 1 Abschnitt A, 1.1 Begriffserklärung, e) Nutzungsartenfaktoren, Satz 2 wird wie folgt geändert:
    Den Nutzungsartenfaktoren liegen die verschiedenen Nutzungen der Flächen des Mitgliedes zugrunde. Maßgeblich dafür sind die Nutzungsarten und Flächengrößen, die sich aus den ALKIS-Daten des LAIV ergeben. Der Zusatz „bzw. die Kenntnis der örtlichen Verhältnisse“ wird gestrichen.
  2. Anlage 2 zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Teterower Peene“ wird wie folgt neu geändert:
    Aufgrund der Umstellung der ALKIS - Daten durch die Katasterverwaltung MV ändert sich der Nutzungsartenkatalog (ALKIS M-V Stand 04.04.2024). Die Zuordnung der Nutzungsarten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zu den Nutzungsartenfaktoren der Veranlagungsregel wird dementsprechend angepasst und geändert.


Artikel 2 Inkrafttreten

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Genehmigung
Die vorstehende Satzung wurde mit Genehmigungsverfügung vom 17.12.2024 vom Landkreis Rostock gemäß 8 58 Absatz 2 Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405), zuletzt geändert am 15.05.2002 (BGBl. S. 1578) genehmigt.

Jördenstorf, 17.12.2024

gez. Hubertus Paetow
Verbandsvorsteher

gez. Guido Matschegewski
Vorstandsmitglied